Achtung Abmahnfalle

 

'Achtung (Abmahn-)Falle' - Unter dieser Headline erhalten unsere Mitglieder regelmäßig Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen und Gesetzesänderungen, deren Unkenntnis zu einer Abmahnung führen kann. Regelmäßig treten neue Verordnungen in Kraft, die Sie als Händler beachten müssen, es gibt neue Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern oder Gerichte erklären durchaus gängige Werbeformulierungen für unzulässig. Das kann teuer werden, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – oder im Falle von Wettbewerbsverstößen – nicht vor einer kostenpflichtigen Abmahnung. Hier finden Sie einen Auszug dieser Meldungen, unseren Mitgliedern stellen wir weitere Informationen, Mustertexte und Gutachten zu aktuellen Rechtsfragen zur Verfügung.

Meiden auch Sie aktuelle rechtliche Stolpersteine und sparen Sie so Zeit, Geld und Nerven! Im Folgenden sehen Sie einen Auszug aus unseren geldwerten Tipps für Mitglieder:

31. März 2022

Neue Preisangabenverordnung ab 28.5.2022

Kennen Sie den niedrigsten Preis, den Sie in den letzten 30 Tagen für die Produkte verlangt haben, die Sie in Ihrer aktuellen Werbung reduziert anbieten wollen? Dann ist ja gut! Zum 28.05.2022 tritt nämlich die neue Preisangabenverordnung in Kraft, die gravierende Auswirkungen auf Ihre Werbegestaltung hat! Vor allem die Pflicht zur Angabe eines Referenzpreises bei Werbung mit Preisreduzierungen bürden dem stationären wie auch dem Onlinehandel einen hohen Verwaltungsaufwand auf.
18. August 2021

Neue Energielabels für Lichtquelle

Bereits seit dem 1.3.2021 gelten für zahlreiche Haushaltselektrogeräte neue EU-Energielabels. Nachdem die Kennzeichnungspflicht für Leuchten zwischenzeitlich aufgehoben worden war, werden diese ab dem 1.9.2021 zumindest teilweise als Lichtquelle mit den hieraus resultierenden Kennzeichnungspflichten eingeordnet.
4. Mai 2021

Neues Reifenlabel seit 1.5.2021

Eine Novellierung der EU-Energieverbrauchsvorschriften zur Kraftstoffeffizienz und anderen Parametern für Reifen soll Verbrauchern beim Reifenkauf mehr Transparenz verschaffen.
20. April 2021

BAFA-Prämie richtig bewerben!

Die staatlich gewährte BAFA-Prämie zur Förderung der Elektromobilität stellt eine attraktive Möglichkeit der Bewerbung von Fahrzeugen dar, bei der es allerdings folgendes wichtige Detail zu beachten gibt: In jeder Art von Werbung, unabhängig davon, ob es sich um Print- oder um Internetwerbung handelt, ist der Gesamtpreis des Fahrzeugs anzugeben.
15. Januar 2021

Medienstaatsvertrag in Kraft – Impressum korrekt?

Bekanntlich müssen Unternehmen, die auf ihrer Website (auch) journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichen, einen für den Inhalt Verantwortlichen benennen. Bisher lautete mit Blick auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ein entsprechender Zusatz im Impressum:
16. Dezember 2020

Abmahnfallen im Online-Handel kennen und meiden!

Nach wie vor sind unzählige Online-Händler von Abmahnungen betroffen, die u.a. durch die Rechtsanwälte Sandhage sowie den IDO (Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) […]
4. September 2020

Gewinnspielwerbung – Fallstricke kennen und meiden!

Gewinnspiele stellen auch und gerade in Zeiten von Corona eine gute Möglichkeit dar, Kunden von einem Besuch im Ladenlokal oder deren Einwilligung in Werbezusendungen zu überzeugen. Doch schon bei der Ankündigung der Aktion bis zum Umgang mit Gewinnspieladressen lauern zahlreiche rechtliche Stolpersteine.
25. August 2020

Unzulässige Zugabe „Brille inklusive Gläser geschenkt“

Das OLG Stuttgart hat dem WiW Recht gegeben, der das Versprechen einer Optikerkette „Wir schenken Ihnen eine neue Brille inklusive Gläsern“ an Pflegerinnen, Pflegern, Ärztinnen und Ärzten als unzulässige Zugabe gem. § 7 HWG ansah.
25. Juni 2020

Mehrwertsteuersenkung

Bei Werbung mit dem Hinweis „Mehrwertsteuer geschenkt“ sollten Sie beachten, dass der 19%ige Mehrwertsteueranteil einem Rabatt von 15,97% entspricht. Hierüber können Sie mittels einer Sternchenauflösung informieren: „Aus rechtlichen Gründen müssen wir die Mehrwertsteuer erheben und auf dem Kassenzettel ausweisen. Der Nachlass von 19% Mehrwertsteuer entspricht einem Rabatt von 15,97%“. Bei 16% beträgt der Rabatt 13,79%, die Differenz von 3% MwSt. entspricht 2,52%.