Achtung Abmahnfalle

 

'Achtung (Abmahn-)Falle' - Unter dieser Headline erhalten unsere Mitglieder regelmäßig Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen und Gesetzesänderungen, deren Unkenntnis zu einer Abmahnung führen kann. Regelmäßig treten neue Verordnungen in Kraft, die Sie als Händler beachten müssen, es gibt neue Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern oder Gerichte erklären durchaus gängige Werbeformulierungen für unzulässig. Das kann teuer werden, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – oder im Falle von Wettbewerbsverstößen – nicht vor einer kostenpflichtigen Abmahnung. Hier finden Sie einen Auszug dieser Meldungen, unseren Mitgliedern stellen wir weitere Informationen, Mustertexte und Gutachten zu aktuellen Rechtsfragen zur Verfügung.

Meiden auch Sie aktuelle rechtliche Stolpersteine und sparen Sie so Zeit, Geld und Nerven! Im Folgenden sehen Sie einen Auszug aus unseren geldwerten Tipps für Mitglieder:

8. Mai 2017

Vorsicht (Abmahn-)Falle – Preisangaben bei Möbeln mit Ausstattungsvarianten

Der Sachverhalt: Ein Möbelhaus hatte in seinen Geschäftsräumen eine Polstergarnitur für 3.199 € ausgestellt. Auf dem Preisschild befand sich ein Hinweis, dass Zubehör gegen Mehrpreis lieferbar sei, auf der Rückseite waren die Ausstattungsmerkmale