Aufgaben und Ziele
Unsere Ziele gem. § 2 der Vereinssatzung
Als Verein wird unsere Tätigkeit durch unsere Satzung bestimmt. Zu unserer Arbeit gehören:
- die Förderung der gewerblichen Interessen unserer Mitglieder
- der Schutz des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb
- die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs durch Rechtsforschung und Information
- die Stärkung der Stellung des Mittelstandes dadurch, dass die einzelnen Händler vom Prozessrisiko für das Aussprechen einer Abmahnung freigestellt werden und damit nicht untätig die unlautere Werbung der Großfilialisten und Konzerne hinnehmen müssen.
Hauptsatzungszweck ist der Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb, der vom WiW mit unterschiedlichen Mitteln geführt wird:
- Unternehmen beraten
Ein konstruktiver Beitrag besteht darin, Händler bereits bei ihrer Werbeplanung zu beraten und damit wettbewerbswidriges Verhalten zu vermeiden. Das erspart dem Werbenden eine Abmahnung und ggfls. verärgerte Kunden und seinen Mitbewerbern unfaire Konkurrenz.
- Wettbewerbsverstöße verfolgen
Unlautere Mitbewerber, insbesondere auch Konzerne und Großfilialisten, werden durch eine Abmahnung bzw. Klage zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs gezwungen. Dass wir uns hier auch und gerade nicht vor 'großen' Namen scheuen, sehen Sie an unserer Gegnerliste, die von A wie Amazon über D wie Douglas, K wie Karstadt, M wie MediaMarkt bis Z wie Zalando reicht.
- Mitglieder informieren
Mitglieder erhalten regelmäßig Informationen über aktuelle Abmahnrisiken aufgrund neuer Urteile oder Gesetzesänderungen, z.B. in unserem Newsletter ’WiW-Warner’, in Beiträgen für Verbands-Zeitschriften oder in den zahlreichen Branchenbriefen des WiW-Mitglieds ‘markt intern’.
- Rechtsfortentwicklung betreiben
Das Erstreiten von Grundsatzurteilen erhöht die Rechtssicherheit für Werbende und unterbindet Wettbewerbsverstöße. Falls notwendig, werden Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht. Allein sechs BGH-Prozesse haben wir als Wettbewerbshüter gegen die für ihre aggressiven Werbemethoden berühmt-berüchtigte Media-Markt/Saturn-Gruppe geführt – die alle gewonnen wurden! Einige unserer zahlreich erstrittenen Urteile finden Sie unter 'WiW-Urteile'.