

Über uns
Was ist der WiW?
Großmärkte auf der Grünen Wiese locken Kunden mit Mondpreiswerbung, Elektrokonzerne schöpfen mit irreführenden Werbeaussagen Kaufkraft ab, und unseriöse Anwälte klagen im Auftrag ihrer meist marktmächtigen Mandanten Händler kaputt - eine Situation, in der ‘mi‘-Herausgeber Dipl.-Ing. Günter Weber mittelständische Facheinzelhändler nicht im Regen stehen lassen wollte.
mehrAufgaben und Ziele
Unsere Ziele gem. § 2 der Vereinssatzung:
Als Verein wird unsere Tätigkeit durch unsere Satzung bestimmt. Zu unserer Arbeit gehören:
- die Förderung der gewerblichen Interessen unserer Mitglieder
- der Schutz des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb
- die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs durch Rechtsforschung und Information
DSGVO-Abmahngefahr
Gut gedacht – schlecht gemacht
Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten – am selben Tag erhielten Händler bereits die ersten Abmahnungen!
Natürlich ist die Grundintention der DSGVO, den Datenschutz von Kunden insbesondere gegenüber Facebook & Co. zu stärken, sinnvoll und angesichts immer neuer Datenskandale auch dringend notwendig. Allerdings schießen die hochbürokratischen Detailregelungen gerade für den mittelständischen Facheinzelhandel deutlich über das Ziel hinaus.
Abgemahnt, was nun?
Wie helfen Ihnen weiter!
Sie haben eine Abmahnung erhalten und stehen nun vor vielen Fragen:
- Ist diese berechtigt, unberechtigt oder zumindest teilweise berechtigt?
- Handelt es sich um eine Massenabmahnung?
- Kann ich die beigefügte Unterlassungserklärung so unterschreiben?
- Was mache ich mit bereits in Auftrag gegebenen Anzeigen oder gedruckten Prospekten?
Achtung (Abmahn-)Falle
Staubsaugerverordnung für nichtig erklärt – was tun?
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem seit dem 18.01.2019 rechtskräftigen Urteil die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern (EU-Verordnung 665/2013) für nichtig erklärt. Hintergrund war eine Klage des Staubsaugerherstellers Dyson, der beanstandete, dass die Tests zur Einstufung der Energieeffizienz mit leeren Staubbehältern stattfanden, was nach Ansicht der Richter nicht den tatsächlichen Gebrauchsbedingungen entsprach. Dieses juristische Novum führt aktuell zu einer Verunsicherung von Händlern und auch unter Juristen herrscht Uneinigkeit hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen.Erst anpacken – dann verpacken!
Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft; Ziel ist die Erhöhung der Recycling-Quoten bei Verpackungsmaterialien sowie die Verringerung des Abfallaufkommens. Die Sammlung erfolgt über für das duale System zugelassene Unternehmen. Diese sind verpflichtet, im Einzugsgebiet eine flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den Endverbrauchern (Holsystem) oder in der Nähe (Bringsystem) oder durch eine Kombination beider Varianten unentgeltlich sicherzustellen.Vorsicht (Abmahn-)Falle – E-Mail-Rechnungsversand mit Kundenbefragung
Nachdem der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, dass Werbung in einem Autoresponder unzulässig ist (BGH, Urt. v. 15.12.2015 - Az.: VI ZR 134/15), hat dieser aktuell festgestellt, dass eine Werbe-Mail ohne Einwilligung grundsätzlich einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers darstellt (BGH, Urteil vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17).