Produktsicherheitsverordnung (GPSG) 2024
12. November 2024
Energieeffizienzangaben für Smartphones und Tablets
6. Mai 2025
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Ladekabel-Kennzeichnung – Fallstricke kennen und meiden!

 

Der EU-Gesetzgeber hat sich vorgenommen, den „Kabelsalat“ bei elektronischen Geräten zu beseitigen und damit unter anderem auch den Ressourcenverbrauch zu beeinflussen. Die Richtlinie (EU) 2022/2380 zielt darauf ab, einheitliche Ladeschnittstellen für elektronische Geräte mit Funkschnittstellen, insbesondere Smartphones und ähnliche Geräte, in der Europäischen Union zu etablieren. Die Umsetzung in das deutsche Recht ist durch die Anpassung des Funkanlagengesetzes (nachfolgend nur „FuAG“) vorgenommen worden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen, so dass der Stichtag 28. Dezember 2024 greift. In unserem Leitfaden geben wir einen Überblick über die Grundlagen und Umsetzungspflichten für Händler.