Ab dem 20. Juni 2025 gelten neue Vorgaben zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Smartphones und Tablets. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu in Verkehr gebrachte Smartphones und Tablets mit einem Etikett (nachfolgend nur „Energielabel“ genannt) versehen sein, das unter anderem auf die Energieeffizienz hinweist. Zudem sind Darstellungen im Rahmen der Werbung und auch im Onlinehandel zwingend, die in ähnlicher Form seit Jahren für „Weiße Ware“ im Bereich von Haushaltselektronikartikeln bekannt sind. In diesem Leitfaden stellen wir die relevanten Änderungen und Neuerungen für Sie dar. Bitte beachten Sie, dass es keine Übergangsfristen gibt und daher der 20. Juni 2025 zwingend einzuhalten ist.
Energieeffizienzangaben für Smartphones und Tablets

Düsseldorf, 6. Mai 2025
Kategorie(n): WiW-Warner


