Rechtliche Legitimation des WiW

’Wirtschaft im Wettbewerb’ hat ca. 20.000 Mitglieder. Bei diesen handelt es sich unter anderem um zahlreiche Verbände und Kooperationen, die deutschlandweit aktiv sind. Namhafte Herstellerunternehmen gehören dem WiW ebenso an wie bundesweit eine Vielzahl mittelständischer Gewerbetreibende aus verschiedenen Branchen. Als vom Bundesamt für Justiz in die 'Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände' aufgenommenes Unternehmen sind wir befugt, Abmahnungen auszusprechen. Zahlreiche Gerichte durch alle Instanzen haben regelmäßig die Aktivlegitimation des WiW bestätigt, also die Berechtigung, Abmahnungen auszusprechen und erforderlichenfalls klageweise geltend zu machen. Dies geschah nicht zuletzt durch Prozesse, die bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) durchgefochten wurden und mit denen wir Rechtsgeschichte geschrieben haben. Unsere Aktivlegitimation wurde durch die angerufenen Gerichte bis zum BGH ausdrücklich bestätigt:


 
BGH GRUR 2003, 454 ff. – Sammelmitgliedschaft I
BGH WRP 2005, 742 ff. – Sammelmitgliedschaft II
BGH WRP 2005, 1007 ff. – Sammelmitgliedschaft III
BGH GRUR 2006, 778 ff. – Sammelmitgliedschaft IV
BGH WRP 2007, 778 ff. – Sammelmitgliedschaft V
BGH WRP 2009, 811 ff. – Sammelmitgliedschaft VI
BGH WRP 2014, 431 ff. – Online-Versicherungsvermittlung
BGH WRP 2016, 1221 ff. – LGA tested
BGH WRP 2018, 320 ff. – Kraftfahrzeugwerbung