Gegnerliste

 

Unfaire Mitbewerber können Sie Kunden, Umsatz und Nerven kosten! Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, unlautere Werbeaktionen durch ‚Wirtschaft im Wettbewerb’ abmahnen zu lassen, ohne dabei als Beschwerdeführer in Erscheinung zu treten. Einer unserer Satzungszwecke besteht darin, die Stellung des Mittelstandes dadurch zu stärken, dass die einzelnen Händler vom Kostenrisiko für das Aussprechen einer Abmahnung und ggfls. deren gerichtlicher Durchsetzung freigestellt werden und damit nicht untätig die unlautere Werbung unfairer Mitbewerber hinnehmen müssen.

Dass der WiW sich dabei auch und gerade nicht vor ‚großen’ Namen scheut, sehen Sie an unserer Gegnerliste, die von A wie Apollo über D wie Doc Morris, K wie Karstadt, M wie MediaMarkt bis Z wie Zalando reicht.

Hier sehen Sie einen Auszug aus unserer Gegnerliste mit Konzernen und Großfilialisten, gegen die wir in der letzten Zeit erfolgreiche Gerichtsprozesse geführt haben. Die Entscheidungen sind rechtskräftig, soweit kein gesonderter Hinweis 'n. rkr.' erfolgt. Darüber hinaus liegen uns unzählige Unterlassungserklärungen vor, die dafür sorgen sollen, dass sich weitere Verstöße nicht lohnen, da ansonsten die vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen ist.

Keine Angst vor ‚großen Tieren’

Verzeichnis in alphabetischer Ordnung

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