Pressemitteilung

 

‚Wirtschaft im Wettbewerb‘ ist ein seit 1977 beim Registergericht Düsseldorf eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung des lauteren Wettbewerbs gehört. Mitglied sind mittelständische Facheinzelhändler wie auch Händlerkooperationen und Hersteller mit einem selektiven Vertriebssystem, die ihre Anschlusshäuser bei deren erfolgreicher Geschäftstätigkeit unterstützen wollen. Diese haben die Möglichkeit, eigene Verstöße durch die Prüfung von geplanten Werbeaktionen zu vermeiden wie auch unlautere Aktionen von Mitbewerbern abmahnen zu lassen.

Dass der ‚WiW‘ bei der Unterbindung von Verstößen keine Angst vor ‚großen Tieren‘ haben, zeigt dessen Gegnerliste, die von A wie Amazon über D wie Doc Morris, F wie Fielmann, K wie Kaufland, M wie MediaMarkt und R wie Roller bis Z wie Zalando reicht.

Der Verein informiert seine Mitgliedsunternehmen im Newsletter ‚ WiW-Warner‘ über aktuelle Abmahnfallen, branchenrelevante Gerichtsurteile oder wichtige Gesetzesänderung und erstreitet auch Grundsatzurteile bis zum Bundesgerichtshof (BGH), die zur Rechtssicherheit für Werbende wie auch einem fairen Wettbewerb beitragen. Der WiW wurde in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände des ‚Bundesamt für Justiz‘ eingetragen und ist damit legitimiert, Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsklageverfahren durchzuführen. 

 

Kontakt:

Dr. Viola Huber
Geschäftsführerin, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Retina Logo Wirtschaft im Wettbewerb

Schadowstraße 49
40212 Düsseldorf

Telefon: 0211 6799-408
Telefax: 0211 6798-637
E-Mail: huber@wirtschaft-im-wettbewerb.de
Homepage: www.wirtschaft-im-wettbewerb.de

Vertreten durch die jeweils alleinvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder:
Olaf Weber (1. Vorsitzender)
Ulrich Gruda (Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Viola Huber (Mitglied des Vorstandes)

Registergericht: Düsseldorf
Vereinsregister-Nr.: VR 5583
USt.-IdNr.: DE119355770

18. Dezember 2023

WiW-Erfolg: Pflicht zur Identitätsangabe gilt unabhängig von Bekanntheit und Größe

Anlass des Rechtsstreits waren Beschwerden von Mitgliedern des Düsseldorfer Wettbewerbsvereins ‚Wirtschaft im Wettbewerb‘ (WiW) über eine Fielmann-Werbeanzeige in einer Tageszeitung. Diese warb mit einem Foto für eine Gleitsichtbrille zu einem Preis von 65 EUR und wies auf die selbständigen Niederlassungen nur unter Angabe von Städten und der Bezeichnung ‚Fielmann‘ sowie der Internetseite hin: „Brille: Fielmann. Auch in Ihrer Nähe: 6x in Düsseldorf, Hilden, Krefeld, Langenfeld, Neuss, Remscheid, Solingen, Velbert und 3x in Wuppertal. Fielmann.de“. Die Unternehmensidentität inklusive der Rechtsform und die jeweiligen Anschriften fehlten jedoch trotz einer ausreichenden Anzeigengröße.