WiW-Urteile

 

Eine unserer satzungsgemäßen Aufgaben besteht in der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Unlautere Mitbewerber werden durch eine Abmahnung, erforderlichenfalls auch durch eine Klage, zur Einhaltung der Spielregeln des UWG gezwungen. Dass wir uns auch und gerade nicht vor ‚großen Tieren’ fürchten, zeigt unsere Gegnerliste, die von A wie Amazon über D wie Douglas, K wie Karstadt, M wie MediaMarkt bis Z wie Zalando reicht.

Darüber hinaus gehört die Rechtsfortentwicklung zu unseren Aufgaben. Das Erstreiten von Grundsatzurteilen erhöht die Rechtssicherheit für Werbende und unterbindet gleichzeitig Wettbewerbsverstöße. Falls zur Klärung notwendig, werden Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer zahlreich erstrittenen Entscheidungen, teilweise mit den dazugehörigen Urteilen im pdf-Format. Bei Interesse an weiteren Urteilstexten können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Bei Konzernen, Filialisten und Unternehmen mit übergeordneter Bedeutung erfolgt eine Namensnennung, bei anderen Unternehmen, bei denen kein öffentliches Interesse besteht, haben wir auf eine solche verzichtet. Die Entscheidungen sind rechtskräftig, soweit kein gesonderter Hinweis 'n. rkr.' erfolgt.

12. Dezember 2022

WiW-Erfolg: OLG Stuttgart untersagt Kaufland Preisgegenüberstellung mit zu hoher UVP

Die Sport- plus Schuh-Handel-Redaktion des WiW-Mitgliedes markt intern Verlag GmbH beschwerte sich gegenüber dem Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' über einen Werbeprospekt der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co.KG mit Gültigkeit vom 25. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2022. In diesem bewarb der 'hauptberufliche‘ Lebensmitteleinzelhändler den Puma-Sportschuh ‚Smash v2 L‘ mit einem Aktionspreis von 39,99 EUR, dem eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) in Höhe von 54,95 EUR gegenübergestellt und eine Ersparnis von 27 % plakativ beworben wurde. Allerdings betrug die zum Zeitpunkt der Bewerbung gültige UVP nur 49,95 EUR.
5. August 2022

David gegen Goliath: Fünffacher BGH-Sieg des WiW gegen Media Markt

„Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision (…) wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordert (…)“, mit dieser klaren Ansage wies der Bundesgerichtshof (BGH) gleich fünf Nichtzulassungsbeschwerden von 18 Media-Markt-Gesellschaften gegen die nebenstehend aufgeführten OLG-Urteile zurück. Worum ging es bei dieser krachenden Niederlage der Media Märkte?
25. August 2020

„Wir schenken Ihnen eine neue Brille inklusive Gläsern“ ist unzulässig

Auf die Beschwerde von zahlreichen Mitgliedern hat der WiW die Pro-Optik-Aktion die abgegeben werden sollten, abgemahnt. Da die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt wurde, hatten wir beim zuständigen Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch leider zurückgewiesen wurde. Umso mehr freuen wir uns, dass das OLG Stuttgart unserer sofortigen Beschwerde hiergegen stattgegeben hat.
25. Juli 2019

WiW-Erfolg: Auch 1&1 muss bei der Bewerbung eines TV-Gerätes den Vergleich der Energieeffizienz ermöglichen

Die Roller GmbH & Co. KG bewarb in einem Werbeprospekt im 'Düsseldorfer Anzeiger' vom 18.11.2017 zahlreiche Waren aus ihrem Sortiment, unter anderem Kühlschränke, Komplettküchen, zu deren Kauf ab einem Einkaufswert von 2.500 € ein TV-Gerät hinzugeschenkt wurde, und Möbel. Auf der Rückseite des Werbeprospektes gab die Beklagte zwölf Filialstandorte aus den Postleitzahlengebieten 4 und 5 samt den jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten an. Angaben zur Rechtsform und zur Anschrift des Unternehmenssitzes fehlten.
25. April 2019

Düsseldorfer MediaMärkte kassieren Versäumnisurteil: Teilnahmebeschränkungen bei Gewinnspielen müssen in der Werbung angegeben werden

Die Düsseldorfer MediaMarkt TV-Hifi-Elektro GmbH in der Metro- und in der Friedrichstraße bewarben in ihrem Werbeprospekt über einer Spielekonsole 'Playstation 4' samt der Spieleneuheit 'Mavels Spider-Men’ ein Gewinnspiel wie folgt: „Suzuki Swift Sport gewinnen! Jetzt auf www.gamez.de/spideman registrieren und einen Suzuki Swift Sport im Wert von Euro 17.000 gewinnen.***“.
24. Oktober 2018

LG Hamburg verurteilt Tchibo wegen unvollständiger Energiekennzeichnung

Von Mitgliedern wurde der Düsseldorfer Wettbewerbsverein ‚Wirtschaft im Wettbewerb’ auf die Internetseite www.tchibo.de hingewiesen, auf der die Tchibo GmbH Küchen inklusive Marken-Einbaugeräten bewarb. Konkret beworben wurden ein Einbauherd, eine Kaminhaube, ein Kühlschrank und eine Geschirrspülmaschine jeweils unter Angabe deren Typenbezeichnung und der jeweiligen Effizienzklasse. Es fehlte jedoch die nach EU-Recht (Art. 6 lit.a) der EU-Verordnung 2017/1369) vorgeschriebene Angabe des Spektrums der Energieeffizienzklassen.
13. September 2018

Unzulässige Werbung mit einer Auszeichnung: MediaMarkt E-Business unterliegt dem WiW

Mitglieder des Düsseldorfer Wettbewerbsvereins „Wirtschaft im Wettbewerb e.V.“ beschwerten sich über einen Newsletter der MediaMarkt E-Business GmbH, in dem diese Kameras der Marken Canon, Sigma und Panasonic plakativ mit der Headline „Ausgezeichnet mit dem TIPA Award“ bewarb. Eine Fundstelle, unter der der Endverbraucher die Möglichkeit hatte, sich über den Inhalt der Auszeichnung zu informieren, fehlte.
9. September 2018

WiW-Erfolg: Pflicht zur Identitätsangabe gilt auch für Roller!

Die Roller GmbH & Co. KG bewarb in einem Werbeprospekt im 'Düsseldorfer Anzeiger' vom 18.11.2017 zahlreiche Waren aus ihrem Sortiment, unter anderem Kühlschränke, Komplettküchen, zu deren Kauf ab einem Einkaufswert von 2.500 € ein TV-Gerät hinzugeschenkt wurde, und Möbel. Auf der Rückseite des Werbeprospektes gab die Beklagte zwölf Filialstandorte aus den Postleitzahlengebieten 4 und 5 samt den jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten an. Angaben zur Rechtsform und zur Anschrift des Unternehmenssitzes fehlten.