WiW-Urteile
Eine unserer satzungsgemäßen Aufgaben besteht in der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Unlautere Mitbewerber werden durch eine Abmahnung, erforderlichenfalls auch durch eine Klage, zur Einhaltung der Spielregeln des UWG gezwungen. Dass wir uns auch und gerade nicht vor ‚großen Tieren’ fürchten, zeigt unsere Gegnerliste, die von A wie Amazon über D wie Douglas, K wie Karstadt, M wie MediaMarkt bis Z wie Zalando reicht.
Darüber hinaus gehört die Rechtsfortentwicklung zu unseren Aufgaben. Das Erstreiten von Grundsatzurteilen erhöht die Rechtssicherheit für Werbende und unterbindet gleichzeitig Wettbewerbsverstöße. Falls zur Klärung notwendig, werden Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer zahlreich erstrittenen Entscheidungen, teilweise mit den dazugehörigen Urteilen im pdf-Format. Bei Interesse an weiteren Urteilstexten können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Bei Konzernen, Filialisten und Unternehmen mit übergeordneter Bedeutung erfolgt eine Namensnennung, bei anderen Unternehmen, bei denen kein öffentliches Interesse besteht, haben wir auf eine solche verzichtet. Die Entscheidungen sind rechtskräftig, soweit kein gesonderter Hinweis 'n. rkr.' erfolgt.