WiW-Urteile

 

Eine unserer satzungsgemäßen Aufgaben besteht in der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Unlautere Mitbewerber werden durch eine Abmahnung, erforderlichenfalls auch durch eine Klage, zur Einhaltung der Spielregeln des UWG gezwungen. Dass wir uns auch und gerade nicht vor ‚großen Tieren’ fürchten, zeigt unsere Gegnerliste, die von A wie Amazon über D wie Douglas, K wie Karstadt, M wie MediaMarkt bis Z wie Zalando reicht.

Darüber hinaus gehört die Rechtsfortentwicklung zu unseren Aufgaben. Das Erstreiten von Grundsatzurteilen erhöht die Rechtssicherheit für Werbende und unterbindet gleichzeitig Wettbewerbsverstöße. Falls zur Klärung notwendig, werden Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer zahlreich erstrittenen Entscheidungen, teilweise mit den dazugehörigen Urteilen im pdf-Format. Bei Interesse an weiteren Urteilstexten können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Bei Konzernen, Filialisten und Unternehmen mit übergeordneter Bedeutung erfolgt eine Namensnennung, bei anderen Unternehmen, bei denen kein öffentliches Interesse besteht, haben wir auf eine solche verzichtet. Die Entscheidungen sind rechtskräftig, soweit kein gesonderter Hinweis 'n. rkr.' erfolgt.

4. Dezember 2017

Unsportliche Werbung mit unklaren Preisgegenüberstellungen unzulässig

Auf Hinweis von Mitgliedern hatte ‚Wirtschaft im Wettbewerb’ (WiW) die McTrek Outdoor Sports/ YEAH! AG aufgrund ihres Prospektes „Mai Deals“ abgemahnt. In diesem waren Rucksäcke, Outdoorbekleidung, Schuhe und weiterer Outdoorbedarf mit Preisgegenüberstellungen reduziert beworben worden.
30. Juni 2017

Pflicht zur Angabe der Unternehmensidentität gilt auch bei Brillen

Das Landgericht Aachen hatte auf Antrag von Wirtschaft im Wettbewerb einen Optik- und Akustik-Filialisten verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten...
19. Oktober 2016

WiW geht erfolgreich gegen wettbewerbswidrige Lidl-Werbung mit ‚Händler des Jahres‘ vor

Mitglieder haben sich beim WiW darüber beschwert, dass Lidl auf seiner Homepage mit der Auszeichnung ‚Händler des Jahres‘ geworben hatte, ohne eine Fundstelle anzugeben, wo der Endverbraucher weitere Informationen zur Auszeichnung erhalten kann. Eine Verlinkung des Logos führte nur auf die Aufforderung zur Teilnahme, nicht jedoch auf die Teilnahmebedingungen.
12. Juni 2016

Wer nicht hören will… Hörgeräteakustik-Kette zur Unterlassung verurteilt

Wirtschaft im Wettbewerb hatte die Hörgeräteakustik-Kette Geers Hörakustik AG & Co. KG mit Datum vom 20.4.2015 abgemahnt, da diese in einer Postwurfsendung Hörgeräte unter Angabe von deren Merkmal und Preis beworben hatte, auf dem vierseitigen Folder mit umfangreichen Informationen die Identität jedoch nur in vertikaler kleiner weißer Schrift auf hellem Hintergrund gedruckt wurde.