Erfolgreiche Zertifizierung

 

WiW in 'Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände' aufgenommen

Seit dem 1.12.2021 dürfen nun nur noch Verbände Abmahnungen aussprechen, die nach umfangreicher Überprüfung vom Bundesamt für Justiz zertifiziert worden sind. Der 'WiW' ist seit dem 24.11.2021 gemäß § 8b Abs. 3 UWG i.V.m. § 4 Abs. 4 des Unterlassungsklagegesetzes in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen. Ende 2020 ist das 'Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs' in Kraft getreten, das die Missbrauchsmöglichkeit des grundsätzlich zweckdienlichen Instruments der Abmahnung reduzieren soll. Neben einzelnen Rechtsanwälten war vor allem der IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) durch sein fragwürdiges und für Händler oftmals folgenschweres Abmahnverhalten negativ in Erscheinung getreten. Mangels einer Eintragung darf der IDO aktuell nicht abmahnen. Die strengeren Regeln bedeuten jedoch nicht, dass Sie nicht nach wie vor Ihre Werbung auf mögliche Abmahnfallen überprüfen lassen sollten, da in den nächsten Monaten zahlreiche Gesetzesänderungen bevorstehen. U.a. soll die Befugnis von Behörden zur Sanktionierung von Wettbewerbsverstoßen gestärkt werden, die dann zusätzlich zu Mitbewerbern und Verbraucher- sowie Wirtschaftsverbänden Abmahnungen aussprechen dürfen. Als WiW-Mitglied sparen Sie durch eine Vorabüberprüfung auch künftig Zeit, Geld und Nerven!