Fachhändler

 
Meine Muttertagsaktion lief so gut – darf ich die Rabattaktion verlängern?
Gehört in meine Jubiläumsanzeige ein Endzeitpunkt?
Muss ich in meiner Werbung bereits eine Effizienzklasse angeben?
Wann muss ich in Werbeanzeigen unsere Rechtsform bzw. den Inhaber angeben?

’Wirtschaft im Wettbewerb’…..
… bietet Rechtssicherheit durch kompetente Überprüfung Ihrer geplanten Werbung, dies erspart Ihnen teure Abmahnungen.

… überprüft zweifelhafte Werbemaßnahmen Ihrer Mitbewerber und mahnt diese bei Unzulässigkeit ab.

… begutachtet Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen, die Sie erhalten haben und fertigt hierzu eine Stellungnahme an.

… finanziert Prozesse: Bei begründeten Erfolgsaussichten werden wir die Beendigung unlauterer Werbung Ihrer Wettbewerber gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.

… tritt im Prozess allein als Kläger auf: Sie werden als Beschwerdeführer nicht als solcher genannt, sondern treten allenfalls als ein Mitglied von vielen in Erscheinung.
…. und spart Ihnen so Zeit, Geld und Nerven!

Mitglied können mittelständische Einzelhandelsunternehmen werden, die ihre eigene Werbung soweit wie möglich abmahnsicher machen wie auch unlauter agierende Mitbewerber in ihre Schranken verweisen wollen. Die aktuellen Mitgliedschaftsbeiträge staffeln sich wie folgt nach der Anzahl der Standorte, die letzte Entscheidung über die Aufnahme obliegt jeweils dem Vorstand.



WiW- Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge (zzgl. USt.) (Stand 30.03.2023)
StandorteFaktorEinzelmitglied
1 - 31180 EUR
4 - 152360 EUR
16 - 504720 EUR
> 5061.080 EUR

PDF-Mitgliedsformular zum Download
(ca. 68 KB)

Umfang der Beratungstätigkeit

Als Wettbewerbsverein dürfen wir in allen Angelegenheiten des UWG sowie seiner Nebengesetze beraten. Wir stehen Ihnen also bei klassischen Fragen zur Irreführung ebenso zur Seite wie zu den Themen Ladenschluss, Heilmittelwerbegesetz, Pkw-EnVkV u.s.w. Bitte beachten Sie dabei, dass wir nur Mitglieder beraten dürfen, um nicht gegen das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) zu verstoßen. Beratung zu den Rechtsbereichen Marken- und Namensrecht (OLG Frankfurt am 23.9.2004, Az: 6 U 184/03, NJW 2005, 14) sowie zu Fragen des Urheber- und Kartellrechts sind einem Wettbewerbsverband leider untersagt. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.