„Wir schenken Ihnen eine neue Brille inklusive Gläsern“ ist unzulässig
25. August 2020
WiW-Erfolg: OLG Stuttgart untersagt Kaufland Preisgegenüberstellung mit zu hoher UVP
12. Dezember 2022
„Wir schenken Ihnen eine neue Brille inklusive Gläsern“ ist unzulässig
25. August 2020
WiW-Erfolg: OLG Stuttgart untersagt Kaufland Preisgegenüberstellung mit zu hoher UVP
12. Dezember 2022

David gegen Goliath: Fünffacher BGH-Sieg des WiW gegen Media Markt

 

„Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision (…) wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordert (…)“,

mit dieser klaren Ansage wies der Bundesgerichtshof (BGH) gleich fünf Nichtzulassungsbeschwerden von 18 Media-Markt-Gesellschaften gegen die nebenstehend aufgeführten OLG-Urteile zurück. Worum ging es bei dieser krachenden Niederlage der Media Märkte?

Anlass des Rechtsstreits war die Beschwerde eines WiW-Mitgliedes über einen für alle Media-Markt-Gesellschaften gültigen zwölfseitigen Media-Markt-Prospekt, in dem u.a. die folgenden Produkte mit einer 0%-Finanzierung beworben wurden: ++ TV-Geräte ++ Notebooks ++ Monitore ++ Drucker ++ Computerzubehör ++ Handys, Speicherkarten, Powerbänke ++ Fitness-Uhren ++ Kameras, Fototasche ++ Waschmaschinen ++ Wärmepumpentrockner ++ Einbauherdset ++ Geschirrspüler ++ Kaffeevollautomaten ++ Staubsauger und ++ Kühl-/Gefrierkombinationen.

Die Frage: „Online bestellen, im Markt zu 0 % finanzieren. SIND DIE IRRE?“ wurde aufmerksamkeitswirksam dem aus dem TV bekannten Schuldenberater Peter Zwegat in den Mund gelegt. Es fanden sich jedoch keine weiteren Angaben zu den Bedingungen der Inanspruchnahme der 0%-Finanzierung, sondern nur der Hinweis auf die Internetseite mediamarkt.de/istbesser.

Auf der angegebenen Internetseite der Schwestergesellschaft E-Business GmbH erfolgte zur „Finanzierung im Markt vor Ort“ nur ein Hinweis auf die Zusammenarbeit mit der TARGOBANK und der Santander sowie eine Information im Markt über ggfls. abweichende Bedingungen. Diese Angaben sind nicht ausreichend, da die Bedingungen der Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme bereits in der Werbung zu nennen sind. Die Erteilung der Informationen in einem MediaMarkt vor Ort ist auf jeden Fall zu spät, da dann bereits eine geschäftliche Entscheidung, nämlich das Aufsuchen des Ladenlokals, getroffen wurde. Tatsächlich angeboten wurden Finanzierungen mit einer Laufzeit von maximal 60 Monaten und nur für volljährige Personen. Die Mindestkaufsumme betrug 100,00 € und der Kunde musste bei allen Vertragsbanken seine Bonität durch Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse nachweisen. Der zwölfseitige Flyer im DIN-A3-Format bot auch genügend Platz, um die entsprechenden Rahmenbedingungen und die Kriterien für die Inanspruchnahme anzugeben, so dass auch ein Verweis auf die Homepage nicht zulässig war.

Der Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb' mahnte 38 Media Märkte, von deren Werbung besonders viele Mitglieder betroffen waren, wegen der fehlenden Angaben der Laufzeit der Finanzierung wie auch den Modalitäten der Inanspruchnahme, wie beispielsweise Mindestfinanzierungs-, und Anzahlungssumme, Mindestalter oder Bonitätsvoraussetzung ab. Da die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben wurden, wurde reichte der WiW bei den jeweils für die unterschiedlichen Gesellschaften zuständigen Landgerichten Klage ein. Die im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteile des LG Ingolstadt, des LG Stuttgart, des LG München I, des LG Düsseldorf wie auch des LG Köln, die auch in der nächsten Instanz vor den zuständigen OLGs Bestand hatten, lauteten:

„Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, zu unterlassen, in Werbeprospekten und/oder in sonstiger Printwerbung zu Zwecken des Wettbewerbs Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Computer und Fotokameras jeweils samt Zubehör mit einer 0%-Finanzierung zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, ohne die mögliche Laufzeit und/oder die Kriterien für die Inanspruchnahme der Finanzierungsmöglichkeit zu nennen, wenn solche existieren, wenn dies wie aus der Anlage K1 ersichtlich geschieht.“

Ein Ergebnis, das die Gegenseiten nicht akzeptieren wollten und mangels der Zulassung der Revision jeweils Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt hatten. Wie bereits eingangs geschildet: Ohne Erfolg! Zwischenzeitlich hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht sechs weiteren Media-Markt-Gesellschaften bestätigt, dass die 0%-Werbung in dieser Form unzulässig war. Die Erfolgsaussichten im noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor dem Kammergericht Berlin dürfte prozentual dem ausgelobten Finanzierungssatz entsprechen. Um selbst auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie in Werbung mit einem Zinssatz die Kriterien für die Inanspruchnahme nennen. Wesentlich sind für den Verbraucher die Rahmenbedingungen und die Kriterien für die Inanspruchnahme der Finanzierungsmöglichkeit. Für Sie gilt:

++ Um selbst auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihre Finanzierungswerbung überprüfen und unbedingt auch einmal die tatsächlich geltenden Bedingungen in Ruhe lesen ++ wesentliche Bedingungen der Inanspruchnahme sind bereits in der Werbung zu nennen ++ WiW-Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Werbung auf Abmahnfallen hin überprüfen und unlauter werbende Mitbewerber in ihre Schranken weisen zu lassen.

Rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden:

MediaMarkt E-Business GmbH, OLG Mün-chen, Urteil vom 22.07.2021, Az. 6 U 866/21, rk., BGH, Beschluss vom 10.03.2022, Az. I ZR 115/21.

Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fellbach, Sindelfingen, Esslingen, Ludwigsburg, Kirchheim, Stuttgart-Feuerbach, Stuttgart-Vaihingen, OLG Stuttgart, Urteil vom 22.07.2021, Az. 2 U 331/20, rk., BGH, Beschluss vom 10.03.2022, Az. I ZR 118/21.

Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Düsseldorf, Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss, OLG Düsseldorf; Urteil vom 01.06.2021, Az. I-15 U 2/21. r.k., BGH, Beschluss vom 10.03.2022, Az. I ZR 83/21.

Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Chorweiler, Hohe Straße (City), Köln-Kalk, Köln-Marsdorf, OLG Köln, Urteil vom 12.01.2021, Az. 6 U 126/20, rk., BGH, Beschluss vom 10.03.2022, Az. I ZR 30/21.

Media Markt GmbH TV-HiFi-Elektro München (München-Euroindustriepark), München-Haidhausen, München-Pasing, München-Solln; OLG München, Urteil vom 25.03.2021, Az. 6 U 6251/20, rk., BGH, Beschluss vom 10.03.2022, Az. I ZR 59/21.

Noch nicht abgeschlossen:

Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Charlottenburg, Berlin-Gropiusstadt, Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Mitte, Berlin-Neukölln, Berlin-Prenzlauer Berg, Berlin-Schönweide, Berlin-Spandau, Berlin-Steglitz, Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof, Berlin-Wedding, LG Berlin, Urteil vom 27.01.2021, Az. 97 O 87/20, Berufung durch MM.

Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ham-burg-Altona, Hamburg-Billstedt, Hamburg-Harburg, Hamburg-Hummelsbüttel, Ham-burg-Nedderfeld, Hamburg-Wandsbek, Berufung durch den WiW, Hanseatisches OLG, Urteil vom 07.07.2022, Az.: 15 U 37/21, n.r.