Vorsicht (Abmahn-)Falle ‚Black Friday‘? – Entwarnung!
4. Oktober 2024
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Produktsicherheitsverordnung (GPSG) 2024

 

Am 13. Dezember 2024 tritt die GPSG („Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit“ (EU) 2023/988) in Kraft, die die sog. Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie ersetzt. Ziel des EU-Gesetzgebers ist es, die Sicherheit von Verbraucherprodukten zu erhöhen, unabhängig davon, ob diese im Ladenlokal oder über das Internet angeboten werden. Hieraus ergeben sich umfangreiche neue Pflichten für Händler, die sich sowohl auf die Kontrolle von Herstellerangaben wie auch eigene Informationspflichten im Onlinehandel beziehen. Wir haben unseren Mitgliedern den Leitfaden ‚Produktsicherheitsverordnung (GPSG) 2024‘ zur Verfügung gestellt, der einen Überblick über die verschiedenen Pflichten gibt. Deren tabellarische Darstellung, eine Checkliste und praktische Beispiele im Anhang erleichtern Händlern die Umsetzung und helfen diesen, teure und nervenaufreibende Abmahnungen zu vermeiden.