‚Pkw-EnVkV 2024‘
8. April 2024
‚Pkw-EnVkV 2024‘
8. April 2024

Änderungen bei Impressum und Cookie-Bannern

 

Mit Wirkung zum 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Damit ist das „altehrwürdige“ Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten. Sofern Sie im Impressum auf die gesetzliche Vorschrift des § 5 TMG verweisen, muss eine Änderung in § 5 DDG erfolgen oder die Vorschrift wird gar nicht genannt. Bei den inhaltlichen Vorgaben zum Impressum gibt es keine Neuerungen.

 

Wenn Sie für Ihre Internetseite Cookies verwenden, wurde bisher auf § 25 TTDSG verwiesen, vor allem in Hinweistexten von Cookie-Bannern und auch Datenschutzinformationen. Hier muss eine Änderung in § 25 TDDDG erfolgen. Die inhaltlichen Vorgaben bleiben ebenfalls bestehen. Für Fragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung.