Schnäppchen im Internet ausreichend bevorraten!
18. Januar 2016
EU-Online-Schlichtungsplattform aktiv
15. Februar 2016
Schnäppchen im Internet ausreichend bevorraten!
18. Januar 2016
EU-Online-Schlichtungsplattform aktiv
15. Februar 2016

Hinweispflicht auf EU-Online-Plattform!

 
Zum 9.1.2016 ist eine neue Richtlinie über die Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten („ODR-Verordnung“) in Kraft getreten. Eine Online-Plattform der EU soll Händlern und Verbrauchern eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen. Online-Händler sind verpflichtet, einen Link zu dieser Plattform wie auch ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Für Irritation sorgt, dass die Plattform wohl frühestens zum 15.2.2016 zur Verfügung steht. Sie sollten Ihre Kunden bis zum tatsächlichen Start daher wie folgt informieren: „Die europäische Kommission plant, bis zum 15.2.2016 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung zu stellen. Die Plattform wird unter dem folgenden Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sobald die Plattform frei geschaltet ist, werden wir die-sen Hinweis aktualisieren.“ Sie müssen diese Information unbedingt ‘leicht zugänglich‘ anbieten:

  • Auf der eigenen Homepage, bei Amazon und auf anderen Plattformen am besten im Impressum, da in diesem auch die E-Mail-Adresse angegeben ist, die Sie zwingend nennen müssen.
  • Bei eBay kann der Hinweis unter dem Punkt ‘Rechtliche Informationen des Verkäufers‘ erfolgen.
  • Sollte das Impressum nicht leicht zugänglich oder die Aufnahme dort nicht möglich sein, sollte der Text deutlich hervorgehoben in der Angebotsbeschreibung stehen.

Passen Sie Ihre Seiten umgehend an, um keine Abmahnung zu riskieren, auch wenn aktuell unklar ist, ob eine solche begründet wäre. Wir informieren Sie selbstverständlich umgehend, wenn die OS-Plattform erreichbar ist, damit Sie Ihren Rechtstext aktualisieren können.