Achtung Abmahnfalle

 

'Achtung (Abmahn-)Falle' - Unter dieser Headline erhalten unsere Mitglieder regelmäßig Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen und Gesetzesänderungen, deren Unkenntnis zu einer Abmahnung führen kann. Regelmäßig treten neue Verordnungen in Kraft, die Sie als Händler beachten müssen, es gibt neue Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern oder Gerichte erklären durchaus gängige Werbeformulierungen für unzulässig. Das kann teuer werden, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – oder im Falle von Wettbewerbsverstößen – nicht vor einer kostenpflichtigen Abmahnung. Hier finden Sie einen Auszug dieser Meldungen, unseren Mitgliedern stellen wir weitere Informationen, Mustertexte und Gutachten zu aktuellen Rechtsfragen zur Verfügung.

Meiden auch Sie aktuelle rechtliche Stolpersteine und sparen Sie so Zeit, Geld und Nerven! Im Folgenden sehen Sie einen Auszug aus unseren geldwerten Tipps für Mitglieder:

27. Mai 2024

Änderungen bei Impressum und Cookie-Bannern

Mit Wirkung zum 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Damit ist das „altehrwürdige“ Telemediengesetz (TMG) außer Kraft getreten. Sofern Sie im Impressum auf die gesetzliche Vorschrift des § 5 TMG verweisen, muss eine Änderung in § 5 DDG erfolgen oder die Vorschrift wird gar nicht genannt. Bei den inhaltlichen Vorgaben zum Impressum gibt es keine Neuerungen.
26. Oktober 2023

Entwarnung für ‘Black Friday’

Auch im Jahr 2023 steht am 24. November der 'Black Friday' bei vielen Händlern rot markiert im Terminkalender. Allerdings bestand in den letzten Jahren bei der Gestaltung von Werbung ein hohes Abmahnrisiko, da es für die Bezeichnung in nahezu allen markenrechtlichen Schutzklassen für Waren und Dienstleistungen einen Markenschutz gab.
25. August 2023

Grundpreis bei Nahrungsergänzungsmittel-Kapseln

Nahrungsergänzungsmittel sind wortwörtlich in aller Munde und ein guter Umsatzbringer. Gleichzeitig lauern beim Verkauf auch ungeahnte Abmahnfallen: So soll auch beim Verkauf in Kapselform die Angabe eines Grundpreises zusätzlich zum Packungspreis dem Endverbraucher bei unterschiedlichen Bezugsgrößen den Preisvergleich für eine Mengeneinheit erleichtern. Doch welcher Grundpreis ist der richtige? Kann auch ein Stückpreis angegeben werden?