Achtung Abmahnfalle

 

'Achtung (Abmahn-)Falle' - Unter dieser Headline erhalten unsere Mitglieder regelmäßig Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen und Gesetzesänderungen, deren Unkenntnis zu einer Abmahnung führen kann. Regelmäßig treten neue Verordnungen in Kraft, die Sie als Händler beachten müssen, es gibt neue Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern oder Gerichte erklären durchaus gängige Werbeformulierungen für unzulässig. Das kann teuer werden, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – oder im Falle von Wettbewerbsverstößen – nicht vor einer kostenpflichtigen Abmahnung. Hier finden Sie einen Auszug dieser Meldungen, unseren Mitgliedern stellen wir weitere Informationen, Mustertexte und Gutachten zu aktuellen Rechtsfragen zur Verfügung.

Meiden auch Sie aktuelle rechtliche Stolpersteine und sparen Sie so Zeit, Geld und Nerven! Im Folgenden sehen Sie einen Auszug aus unseren geldwerten Tipps für Mitglieder:

28. Dezember 2022

Kosmetik mit verbotenen Inhaltsstoffen

Als Anbieter von Kosmetikprodukten ist Ihnen die 'Kosmetik-Verordnung' (Verordnung (EU) 1223/2009) bestens bekannt. Allerdings sind mit Wirkung zum 1. März 2022 insgesamt 23 weitere Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten verboten worden.
28. Dezember 2022

Inkludierte Umweltprämie

Auch wenn der 'Umweltbonus' für Elektroautos seit dem 1.1.2023 deutlich geringer ausfällt als bisher, sollten Sie der Versuchung widerstehen, diese bereits im Kaufpreis 'einzurechnen'. Das Inkludieren ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, da gerade nicht der Gesamtpreis angegeben wird, der vom Käufer zu zahlen ist, sondern dieser erst im Falle eines erfolgreichen Antrags bei der Bafin eine Erstattung erhält.
14. November 2022

Werbetrend klimaneutrale Produkte

'Klimaneutral ist nicht gleich klimaneutral' könnte man ein Urteil des Landgericht Mönchengladbach vom 25. Februar 2022 (Az.: 8 0 17/21) zusammenfassen. Vorliegend ging es um die Bewerbung einer Marmelade mit den Angaben „Klimaneutrales Produkt" sowie „Klimaneutraler Preis-Leistung-Klassiker“, die das Gericht als unzulässig einstufte.
30. Mai 2022

Änderungen in der Widerrufsbelehrung ab dem 28.5.2022

„Muss die Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer enthalten und was ist mit der Faxnummer? Und wie sieht es eigentlich mit dem Impressum aus?“ – Lästige Nebensächlichkeit, für die Sie aktuell keine Zeit haben? Das ist ungünstig und kann für Sie teuer werden: Seit 2014 hatten Online-Händler ihre Ruhe, was Änderungen bei der Widerrufsbelehrung betraf. Nun ist zum Stichtag 28.5.2022 (Samstag) wieder Stress angesagt.
31. März 2022

Neue Preisangabenverordnung ab 28.5.2022

Kennen Sie den niedrigsten Preis, den Sie in den letzten 30 Tagen für die Produkte verlangt haben, die Sie in Ihrer aktuellen Werbung reduziert anbieten wollen? Dann ist ja gut! Zum 28.05.2022 tritt nämlich die neue Preisangabenverordnung in Kraft, die gravierende Auswirkungen auf Ihre Werbegestaltung hat! Vor allem die Pflicht zur Angabe eines Referenzpreises bei Werbung mit Preisreduzierungen bürden dem stationären wie auch dem Onlinehandel einen hohen Verwaltungsaufwand auf.
18. August 2021

Neue Energielabels für Lichtquelle

Bereits seit dem 1.3.2021 gelten für zahlreiche Haushaltselektrogeräte neue EU-Energielabels. Nachdem die Kennzeichnungspflicht für Leuchten zwischenzeitlich aufgehoben worden war, werden diese ab dem 1.9.2021 zumindest teilweise als Lichtquelle mit den hieraus resultierenden Kennzeichnungspflichten eingeordnet.
4. Mai 2021

Neues Reifenlabel seit 1.5.2021

Eine Novellierung der EU-Energieverbrauchsvorschriften zur Kraftstoffeffizienz und anderen Parametern für Reifen soll Verbrauchern beim Reifenkauf mehr Transparenz verschaffen.
20. April 2021

BAFA-Prämie richtig bewerben!

Die staatlich gewährte BAFA-Prämie zur Förderung der Elektromobilität stellt eine attraktive Möglichkeit der Bewerbung von Fahrzeugen dar, bei der es allerdings folgendes wichtige Detail zu beachten gibt: In jeder Art von Werbung, unabhängig davon, ob es sich um Print- oder um Internetwerbung handelt, ist der Gesamtpreis des Fahrzeugs anzugeben.
15. Januar 2021

Medienstaatsvertrag in Kraft – Impressum korrekt?

Bekanntlich müssen Unternehmen, die auf ihrer Website (auch) journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichen, einen für den Inhalt Verantwortlichen benennen. Bisher lautete mit Blick auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ein entsprechender Zusatz im Impressum: