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Neue Energielabels für Haushaltselektrogeräte und elektronische Displays

 

Eine Novellierung der EU-Energieverbrauchsvorschriften soll auf die geänderten energetischen Eigenschaften von Produkten reagieren und mehr Transparenz für Verbraucher schaffen. Ab 1.3.2021 gelten deshalb für die folgenden Gerätearten neue Energielabels bzw. tritt eine Kennzeichnungspflicht in Kraft:

• Elektronische Displays (neben Fernsehgeräten nun auch Monitore und digitale Signage-Displays)
• Haushaltsgeschirrspüler
• Haushaltskühlgeräte inklusive Weinkühlschränken
• Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
• Kommerzielle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion

Welche Auswirkungen die Änderungen für den stationären Verkauf, den Onlinehandel sowie Printwerbung mit sich bringen, haben wir für unsere Mitglieder in unserem Leitfaden 'Abmahnfalle neue Energielabels – Fallstricke kennen und meiden' übersichtlich zusammengefasst.