Neue Energielabels für Haushaltselektrogeräte und elektronische Displays
19. Februar 2021
Neues Reifenlabel seit 1.5.2021
4. Mai 2021
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BAFA-Prämie richtig bewerben!

 

Die staatlich gewährte BAFA-Prämie zur Förderung der Elektromobilität stellt eine attraktive Möglichkeit der Bewerbung von Fahrzeugen dar, bei der es allerdings folgendes wichtige Detail zu beachten gibt: In jeder Art von Werbung, unabhängig davon, ob es sich um Print- oder um Internetwerbung handelt, ist der Gesamtpreis des Fahrzeugs anzugeben. Dies ist der Preis, den der Endverbraucher an den Händler zu zahlen hat – auf die Gewährung der staatlichen BAFA-Prämie und die Kriterien der Inanspruchnahme kann selbstverständlich hingewiesen werden; diese darf jedoch nicht bereits beim beworbenen Preis abgezogen worden sein! Zulässig ist es dagegen, den Herstelleranteil bereits abzuziehen oder auch den Gesamtpreis hervorzuheben und zusätzlich den weiteren Preis nach Abzug der Umweltprämie anzugeben. Eine Missachtung stellt einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Bei der Bewerbung auf Internetplattformen, wie Mobile.de, kommt hinzu, dass es sich um eine Irreführung handelt, da das Fahrzeug im Ranking eine deutlich bessere Positionierung erhält, als die Angebote von Mitbewerbern, die den Gesamtpreis angeben.