Neue Preisangabenverordnung ab 28.5.2022
31. März 2022
Werbetrend klimaneutrale Produkte
14. November 2022
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Änderungen in der Widerrufsbelehrung ab dem 28.5.2022

 

„Muss die Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer enthalten und was ist mit der Faxnummer? Und wie sieht es eigentlich mit dem Impressum aus?“ – Lästige Nebensächlichkeit, für die Sie aktuell keine Zeit haben? Das ist ungünstig und kann für Sie teuer werden: Seit 2014 hatten Online-Händler ihre Ruhe, was Änderungen bei der Widerrufsbelehrung betraf. Nun ist zum Stichtag 28.5.2022 (Samstag) wieder Stress angesagt: Wie bereits 2014 treten quasi über Nacht Änderungen in Kraft, hinzu kommen zahlreiche weitere Informationspflichten im Online-Handel, deren korrekte Umsetzung sich im Internet durch Dritte leicht überprüfen lässt. Welche Änderungen Sie am 28.5.2022 unbedingt umgesetzt haben müssen, haben wir für unsere Mitglieder im Leitfaden 'Abmahnfalle Onlinehandel 2022' zusammengefasst. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt mit uns auf!