Die Werbung mit Hersteller- oder Händlergarantien ist beliebt, um das Vertrauen von Kunden zu gewinnen. Wird eine Garantie im Rahmen eines Internetangebotes mit einer Kaufoption (z.B. Onlineshop, Amazon, eBay) beworben,
muss der Verkäufer über deren Inhalt vor Vertragsschluss informieren, also bereits im Angebot. Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten Sie unbedingt kontrollieren, ob Ihre Angebote die folgenden Informationen enthalten:
Alternativ kann, soweit dies auf der genutzten Plattform zulässig ist, auch z.B. das Datenblatt des Herstellers per Link hinterlegt werden, wenn dieses die oben genannten Angaben enthält. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass es sich um einen „sprechenden Link“ handelt, der vom Endverbraucher direkt als solcher erkannt wird.