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15. Februar 2016Neue Hinweispflichten zur Streitbeilegung!
24. Januar 2017EuGH-Urteil zu Überführungskosten
Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof endlich die offene Rechtsfrage geklärt, ob bzw. wann Überführungskosten im beworbenen Fahrzeugpreis enthalten sein müssen.
Nach Ansicht der EuGH-Richter ist dies bei obligatorischen Überführungskosten immer der Fall, da es sich bei zwingend anfallenden Überführungskosten um einen Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne der Preisangaben-Richtlinie handelt.
Bei der betroffenen Werbung muss es sich aber aus Sicht des Verbrauchers um ein Angebot des Kfz-Händlers für ein konkretes Fahrzeug handeln, für Hersteller-Imagewerbung gilt diese Regelung nicht. Gleichzeitig wurde mit diesem Urteil auch die entsprechende Regelung in der deutschen Preisangabenverordnung mit dem EU-Recht für vereinbar geklärt. Ein Urteil, das Sie unbedingt in Ihrer Werbung beachten sollten, um Abmahnungen zu vermeiden.