In der Möbelbranche ist es üblich, mit Rabatten zu werben und hiervon mittels eines Sternchenhinweises Ausnahmen zu machen. Eine gängige Formulierung lautet z.B.:
Das Landgericht Aachen hatte auf Antrag von Wirtschaft im Wettbewerb einen Optik- und Akustik-Filialisten verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten...
Der Sachverhalt: Ein Möbelhaus hatte in seinen Geschäftsräumen eine Polstergarnitur für 3.199 € ausgestellt. Auf dem Preisschild befand sich ein Hinweis, dass Zubehör gegen Mehrpreis lieferbar sei, auf der Rückseite waren die Ausstattungsmerkmale
Die Werbung mit Hersteller- oder Händlergarantien ist beliebt, um das Vertrauen von Kunden zu gewinnen. Wird eine Garantie im Rahmen eines Internetangebotes mit einer Kaufoption (z.B. Onlineshop, Amazon, eBay) beworben,
Ab dem 01.02.2017 müssen Unternehmen, die Fernabsatzverträge schließen, nicht mehr nur im Impressum den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform angeben, sondern dem Endverbraucher mitteilen,