Überraschend ist eine für das Jahr 2020 erwartete Änderung der Rahmenverordnung zum neuen EU-Energielabel direkt mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 01.08.2017 in Kraft getreten:
In der Möbelbranche ist es üblich, mit Rabatten zu werben und hiervon mittels eines Sternchenhinweises Ausnahmen zu machen. Eine gängige Formulierung lautet z.B.:
Das Landgericht Aachen hatte auf Antrag von Wirtschaft im Wettbewerb einen Optik- und Akustik-Filialisten verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten...
Der Sachverhalt: Ein Möbelhaus hatte in seinen Geschäftsräumen eine Polstergarnitur für 3.199 € ausgestellt. Auf dem Preisschild befand sich ein Hinweis, dass Zubehör gegen Mehrpreis lieferbar sei, auf der Rückseite waren die Ausstattungsmerkmale
Die Werbung mit Hersteller- oder Händlergarantien ist beliebt, um das Vertrauen von Kunden zu gewinnen. Wird eine Garantie im Rahmen eines Internetangebotes mit einer Kaufoption (z.B. Onlineshop, Amazon, eBay) beworben,