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Abmahnfalle Facebook-Post für Kfz-Modell

 

Facebook bietet eine preiswerte Gelegenheit, Neuigkeiten von Ihrem Autohaus zu kommunizieren. Allerdings wird oftmals übersehen, dass für Autowerbung auch hier die strengen Anforderungen der Pkw-EnVKV gelten. Diese verlangt, dass der Werbende sicherstellt, dass der Leser die Pflichtinformationen automatisch in dem Zeitpunkt zur Kenntnis nimmt, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung auf der Internetseite angezeigt werden. Das ist bei der Nennung eines konkreten Modells oder der Motorisierung bereits der Fall und gilt unabhängig davon, ob ein Preis genannt wird. Dabei kann sich der Werbende nicht darauf berufen, dass ein Werbeposting ab einer speziellen Länge gekürzt und die Pflichtangaben erst nach Anklicken des Buttons ´Mehr anzeigen´ dargestellt werden. Die Angaben müssen demnach unmittelbar zu dem Zeitpunkt, in dem ein konkretes Modell beworben wird, angegeben werden.

Uns liegen inzwischen Abmahnungen der ´Deutsche Umwelthilfe´ vor, die in verschiedenen Fällen auch eine Vertragsstrafe geltend macht, weil in der Vergangenheit bereits eine Unterlassungserklärung aufgrund nicht korrekter Angaben der Verbrauchs- und CO2-Werte abgegeben wurde. Wichtig: Auch Informationen, die Mitarbeiter auf eigenen Facebook-Seiten posten und dabei Leistungen ihres Arbeitsgebers bewerben, können wettbewerbsrechtlich problematisch werden. Sie sollten deshalb nicht nur die Facebook-Fanpage überprüfen, sondern auch Ihre Mitarbeiter für die Problematik sensibilisieren.