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Achtung: Neue Pflicht zur Angabe des Effizienzklassen-Spektrums

 

Überraschend ist eine für das Jahr 2020 erwartete Änderung der Rahmenverordnung zum neuen EU-Energielabel direkt mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 01.08.2017 in Kraft getreten: Bei jeder Werbung oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell muss jetzt zusätzlich zur Energieeffizienzklasse auch das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Klassen angegeben werden. Diese Vorgaben gelten auch dann, wenn kein Preis und kein Energieverbrauch genannt wird! Von der Änderung betroffen sind:

++ Haushaltsgeschirrspüler ++ Haushaltskühl- und Gefriergeräte ++ Haushaltswaschmaschinen ++ Staubsauger ++ Fernsehgeräte ++ Raumklimageräte ++ Haushaltswäschetrockner ++ elektrische Lampen und Leuchten ++ Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und Verbundanlagen mit Solareinrichtungen ++ Warmwasserbereiter und -speicher sowie Verbundanlagen mit Solareinrichtung ++ Haushaltsbacköfen ++ Haushaltsdunstabzugshauben ++ Wohnraum-Lüftungsgeräte ++ gewerbliche Kühllagerschränke und ++ Festbrennstoffkessel und Verbundanlagen mit Solareinrichtungen.

Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie umgehend Ihre Anzeigen, Prospekte und Online-Angebote aktualisieren!