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Abmahnfalle Zahlungsgebühren im Onlinehandel

 

Am 13.1.2018 tritt das ‘Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie‘ in Kraft, das ein Verbot für die Erhebung von verschiedenen Zahlungsarten betrifft. Keine Gebühren dürfen mehr für die Zahlung per Karte, Lastschrift oder Überweisung erhoben werden.

Unzulässig ist es auch, z.B. Rabatte für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart einzuräumen. Ansonsten droht nicht nur eine Abmahnung, sondern der Kunde kann die gezahlte Gebühr auch zurückverlangen.

Betroffen von dem Verbot sind – unabhängig davon, ob der Zahler Verbraucher ist:

  • SEPA-Überweisung
  • SEPA-Basislastschrift
  • SEPA-Firmenlastschrift
  • VISA
  • MasterCard

Unklarheit herrscht bei der Nutzung von PayPal, im Ergebnis spricht aber einiges dafür, dass auch für diese Zahlungsart Gebühren verboten sind, eine endgültige Klärung der Frage kann jedoch nur durch die Rechtsprechung erfolgen. Wenn Sie ein Abmahnrisiko oder Rückzahlungen vermeiden wollen, sollten Sie auch hier keine Gebühren mehr erheben.


Denken Sie unbedingt auch daran, Ihre AGB und Hinweise auf Ihren Internetseiten zu ändern, da ansonsten eine kostenpflichtige Abmahnung droht.