Ab dem 01.02.2017 müssen Unternehmen, die Fernabsatzverträge schließen, nicht mehr nur im Impressum den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform angeben, sondern dem Endverbraucher mitteilen,
Mitglieder haben sich beim WiW darüber beschwert, dass Lidl auf seiner Homepage mit der Auszeichnung ‚Händler des Jahres‘ geworben hatte, ohne eine Fundstelle anzugeben, wo der Endverbraucher weitere Informationen zur Auszeichnung erhalten kann. Eine Verlinkung des Logos führte nur auf die Aufforderung zur Teilnahme, nicht jedoch auf die Teilnahmebedingungen.
Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof endlich die offene Rechtsfrage geklärt, ob bzw. wann Überführungskosten im beworbenen Fahrzeugpreis enthalten sein müssen.
Die Revision (…) wird zurückgewiesen“, mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21.07.2016 (Az. I ZR 26/15,) heißt es für die Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG und den TÜV Rheinland,...
Wirtschaft im Wettbewerb hatte die Hörgeräteakustik-Kette Geers Hörakustik AG & Co. KG mit Datum vom 20.4.2015 abgemahnt, da diese in einer Postwurfsendung Hörgeräte unter Angabe von deren Merkmal und Preis beworben hatte, auf dem vierseitigen Folder mit umfangreichen Informationen die Identität jedoch nur in vertikaler kleiner weißer Schrift auf hellem Hintergrund gedruckt wurde.