20. Februar 2018

Sportarena erkennt Unterlassungsanspruch wegen unklarer Bezugsgrößen bei Rabattwerbung an

WiW-Mitglieder aus der Sportbranche beanstandeten einen 16seitigen Werbeprospekt, in dem plakativ mit dem Hinweis „bis zu 50 % sparen“ geworben wurde. Hiervon wurde mittels eines Sternchenhinweises die folgende Ausnahme gemacht: „Unsere selbständigen Vertragspartner nehmen an der Aktion nicht teil“.
4. Dezember 2017

Unsportliche Werbung mit unklaren Preisgegenüberstellungen unzulässig

Auf Hinweis von Mitgliedern hatte ‚Wirtschaft im Wettbewerb’ (WiW) die McTrek Outdoor Sports/ YEAH! AG aufgrund ihres Prospektes „Mai Deals“ abgemahnt. In diesem waren Rucksäcke, Outdoorbekleidung, Schuhe und weiterer Outdoorbedarf mit Preisgegenüberstellungen reduziert beworben worden.