Achtung Abmahnfalle

 

'Achtung (Abmahn-)Falle' - Unter dieser Headline erhalten unsere Mitglieder regelmäßig Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen und Gesetzesänderungen, deren Unkenntnis zu einer Abmahnung führen kann. Regelmäßig treten neue Verordnungen in Kraft, die Sie als Händler beachten müssen, es gibt neue Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern oder Gerichte erklären durchaus gängige Werbeformulierungen für unzulässig. Das kann teuer werden, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – oder im Falle von Wettbewerbsverstößen – nicht vor einer kostenpflichtigen Abmahnung. Hier finden Sie einen Auszug dieser Meldungen, unseren Mitgliedern stellen wir weitere Informationen, Mustertexte und Gutachten zu aktuellen Rechtsfragen zur Verfügung.

Meiden auch Sie aktuelle rechtliche Stolpersteine und sparen Sie so Zeit, Geld und Nerven! Im Folgenden sehen Sie einen Auszug aus unseren geldwerten Tipps für Mitglieder:

15. Mai 2026

Werbung zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026

Zur Fußball-WM 2026 dürfen Händler die allgemeine Fußball-Euphorie für ihre Werbung nutzen – aber nur unter strengen Regeln. Zulässig sind neutrale Aktionen wie „Rabatt während der WM“ oder „Torjubel-Angebote“ sowie allgemeine Motive (Fußball, Tor, Rasen, Fanfarben). Unzulässig ist die Verwendung offizieller FIFA-Logos, Maskottchen, Embleme oder des WM-Pokals ohne Lizenz. Bei Verstößen drohen Unterlassungsansprüche, Auskunft und Schadensersatz.
10. April 2026

Auch Retourenware muss ordnungsgemäß gekennzeichnet werden

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat entschieden: Auch bei „B-Ware“ und Retourware müssen Online-Händler klare Energieeffizienzangaben machen. Hinweise wie „B-Ware“ oder „zu Testzwecken ausprobiert“ reichen nicht aus, um die Geräte als gebraucht einzustufen. Solange kein regulärer Gebrauch nachweisbar ist, gelten die strengen Kennzeichnungspflichten. Energieeffizienz ist ein entscheidendes Kaufkriterium – Verbraucher dürfen nicht im Unklaren gelassen werden. Die Berufung des Händlers wurde zurückgewiesen. Ein klares Signal für mehr Transparenz im Online-Handel.
11. Dezember 2025

Leitfaden Neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten

Am 1.1.2026 tritt die jüngste Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft. Für den Handel ergeben sich neue Informations- und Kennzeichnungspflichten, sofern eine Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte besteht. Es gibt dazu aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 für die Umsetzung.