21. August 2023
Während die Teilnahme an einem Gewinnspiel als 'Dankeschön' für einen unverbindlichen Hörtest im Normalfall zulässig ist, kann umgekehrt die Auslobung eines Hörtests als Gewinn zu einer Abmahnung führen. Das Landgericht Bochum wertete die Werbung als Verstoß gegen das Verbot von Zuwendungen nach § 7 HWG (Urteil vom 26.07.2022, Az.: I-12 O 17/22).


