„Müssen bei der Werbung mit einer Herstellergarantie in einem Onlineverkaufsangebot die vollständigen Garantiebedingungen angegeben werden?“ Nach jahrelanger, u.a. durch verschiedene Abmahnwellen ausgelöste Rechtsunsicherheit hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erfreuliche Klarstellung zu dieser Frage vorgenommen.
„Müssen bei der Werbung mit einer Herstellergarantie in einem Onlineverkaufsangebot die vollständigen Garantiebedingungen angegeben werden?“ Nach jahrelanger, u.a. durch verschiedene Abmahnwellen ausgelöste Rechtsunsicherheit hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erfreuliche Klarstellung zu dieser Frage vorgenommen:
Der WiW hat die Entscheidung zum Anlass genommen, den Leitfaden ‚Werbung mit Garantien - Fallstricke kennen und meiden!‘ zu erstellen, der neben dem Online- auch den stationären Handel wie auch Printwerbung berücksichtigt. Unseren Mitgliedern steht der Leitfaden kostenlos zur Verfügung, darüber hinaus können sich diese jederzeit mit Fragen an uns wenden.