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Hörtest als Gewinn

 

Während die Teilnahme an einem Gewinnspiel als 'Dankeschön' für einen unverbindlichen Hörtest im Normalfall zulässig ist, kann umgekehrt die Auslobung eines Hörtests als Gewinn zu einer Abmahnung führen. Das Landgericht Bochum wertete die Werbung als Verstoß gegen das Verbot von Zuwendungen nach § 7 HWG (Urteil vom 26.07.2022, Az.: I-12 O 17/22). Begründung: Das Gewinnspiel stelle einen mittelbaren Bezug zu einer gängigen Dienstleistung von Hörgeräteakustikern her. Das Gericht sah insbesondere die Gefahr, dass Verbraucher unsachlich beeinflusst werden und sich anstatt für einen gebotenen Arztbesuch für einen Besuch des Ladengeschäfts des werbenden Unternehmens entscheiden.

Wenn Sie Gewinnspiele veranstalten, sollten Sie Preise ausloben, die keinen Bezug zu den angebotenen Dienstleistungen oder Waren im Bereich Hörgeräteakustik haben. Hörgeräte als Gewinn sind ebenso tabu, da es sich bei diesen um Medizinprodukte handelt.