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25. August 2023
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Entwarnung für ‚Black Friday‘

 

Auch im Jahr 2023 steht am 24. November der 'Black Friday' bei vielen Händlern rot markiert im Terminkalender. Allerdings bestand in den letzten Jahren bei der Gestaltung von Werbung ein hohes Abmahnrisiko, da es für die Bezeichnung in nahezu allen markenrechtlichen Schutzklassen für Waren und Dienstleistungen einen Markenschutz gab. Die gute Nachricht: Nachdem bereits im Jahr 2022 eine vollständige Löschung durch das KG Berlin verfügt worden war, ist das dagegen eingelegte Rechtsmittel durch den BGH nicht zugelassen worden. Somit ist die Marke im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes zu löschen, womit Sie die Bezeichnung 'Black Friday' für Ihre Werbung nutzen dürfen.

Es gibt allerdings zwei 'Wermutstropfen': Zum einen gilt es, ggf. bestehende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen oder Unterlassungsurteile zu beachten. Zum anderen besteht durch einen anderen Markeninhaber nach wie vor ein Markenschutz für: „Weine; Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier.“