28. Dezember 2022
Auch wenn der 'Umweltbonus' für Elektroautos seit dem 1.1.2023 deutlich geringer ausfällt als bisher, sollten Sie der Versuchung widerstehen, diese bereits im Kaufpreis 'einzurechnen'. Das Inkludieren ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, da gerade nicht der Gesamtpreis angegeben wird, der vom Käufer zu zahlen ist, sondern dieser erst im Falle eines erfolgreichen Antrags bei der Bafin eine Erstattung erhält.




