5. August 2022
„Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision (…) wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordert (…)“,
mit dieser klaren Ansage wies der Bundesgerichtshof (BGH) gleich fünf Nichtzulassungsbeschwerden von 18 Media-Markt-Gesellschaften gegen die nebenstehend aufgeführten OLG-Urteile zurück. Worum ging es bei dieser krachenden Niederlage der Media Märkte?


