25. Juli 2019

WiW-Erfolg: Auch 1&1 muss bei der Bewerbung eines TV-Gerätes den Vergleich der Energieeffizienz ermöglichen

Die Roller GmbH & Co. KG bewarb in einem Werbeprospekt im 'Düsseldorfer Anzeiger' vom 18.11.2017 zahlreiche Waren aus ihrem Sortiment, unter anderem Kühlschränke, Komplettküchen, zu deren Kauf ab einem Einkaufswert von 2.500 € ein TV-Gerät hinzugeschenkt wurde, und Möbel. Auf der Rückseite des Werbeprospektes gab die Beklagte zwölf Filialstandorte aus den Postleitzahlengebieten 4 und 5 samt den jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten an. Angaben zur Rechtsform und zur Anschrift des Unternehmenssitzes fehlten.
30. April 2019

Keine gesetzliche Gebühr mehr für Führerschein-Sehtests

Seit dem 19. März 2019 ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten, in der die Gebührennummer 43 gestrichen wurde. In dieser war für Führerschein-Sehtests eine „gesetzlich vorgeschriebene“ Gebühr von 6,43 € ausgewiesen worden. In der Vergangenheit waren bereits verschiedene Modelle praktiziert worden, diese Gebühr zu unterlaufen. Tatsächlich ist die Kalkulation für Führerschein-Sehtests nun grundsätzlich frei.
25. April 2019

Düsseldorfer MediaMärkte kassieren Versäumnisurteil: Teilnahmebeschränkungen bei Gewinnspielen müssen in der Werbung angegeben werden

Die Düsseldorfer MediaMarkt TV-Hifi-Elektro GmbH in der Metro- und in der Friedrichstraße bewarben in ihrem Werbeprospekt über einer Spielekonsole 'Playstation 4' samt der Spieleneuheit 'Mavels Spider-Men’ ein Gewinnspiel wie folgt: „Suzuki Swift Sport gewinnen! Jetzt auf www.gamez.de/spideman registrieren und einen Suzuki Swift Sport im Wert von Euro 17.000 gewinnen.***“.
12. März 2019

Gesamtpreisangabe bei ‘optionalem Zubehör’ erforderlich!

Am 27.02.2019 hat das OLG Köln unter dem Az.: 6 U 155/18 ein Urteil von weitreichender Bedeutung für die Autowerbung erlassen: Demnach ist bei Kraftfahrzeugwerbung, bei der der Preis für ein Basismodell angegeben und ein Fahrzeug mit kostenpflichtigem Zubehör abgebildet wird, auch der Gesamtpreis für das Fahrzeug mit Zusatzausstattung zu nennen.
1. Februar 2019

Staubsaugerverordnung für nichtig erklärt – was tun?

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem seit dem 18.01.2019 rechtskräftigen Urteil die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern (EU-Verordnung 665/2013) für nichtig erklärt. Hintergrund war eine Klage des Staubsaugerherstellers Dyson, der beanstandete, dass die Tests zur Einstufung der Energieeffizienz mit leeren Staubbehältern stattfanden, was nach Ansicht der Richter nicht den tatsächlichen Gebrauchsbedingungen entsprach. Dieses juristische Novum führt aktuell zu einer Verunsicherung von Händlern und auch unter Juristen herrscht Uneinigkeit hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen.