17. Dezember 2018
Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft; Ziel ist die Erhöhung der Recycling-Quoten bei Verpackungsmaterialien sowie die Verringerung des Abfallaufkommens. Die Sammlung erfolgt über für das duale System zugelassene Unternehmen. Diese sind verpflichtet, im Einzugsgebiet eine flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den Endverbrauchern (Holsystem) oder in der Nähe (Bringsystem) oder durch eine Kombination beider Varianten unentgeltlich sicherzustellen.




