1. Februar 2019
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem seit dem 18.01.2019 rechtskräftigen Urteil die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern (EU-Verordnung 665/2013) für nichtig erklärt. Hintergrund war eine Klage des Staubsaugerherstellers Dyson, der beanstandete, dass die Tests zur Einstufung der Energieeffizienz mit leeren Staubbehältern stattfanden, was nach Ansicht der Richter nicht den tatsächlichen Gebrauchsbedingungen entsprach. Dieses juristische Novum führt aktuell zu einer Verunsicherung von Händlern und auch unter Juristen herrscht Uneinigkeit hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen.




