25. August 2020
Auf die Beschwerde von zahlreichen Mitgliedern hat der WiW die Pro-Optik-Aktion die abgegeben werden sollten, abgemahnt. Da die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt wurde, hatten wir beim zuständigen Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch leider zurückgewiesen wurde. Umso mehr freuen wir uns, dass das OLG Stuttgart unserer sofortigen Beschwerde hiergegen stattgegeben hat.



