25. Juni 2020
Bei Werbung mit dem Hinweis „Mehrwertsteuer geschenkt“ sollten Sie beachten, dass der 19%ige Mehrwertsteueranteil einem Rabatt von 15,97% entspricht. Hierüber können Sie mittels einer Sternchenauflösung informieren: „Aus rechtlichen Gründen müssen wir die Mehrwertsteuer erheben und auf dem Kassenzettel ausweisen. Der Nachlass von 19% Mehrwertsteuer entspricht einem Rabatt von 15,97%“. Bei 16% beträgt der Rabatt 13,79%, die Differenz von 3% MwSt. entspricht 2,52%.


