Auch wenn Sie das Ladenlokal geschlossen halten müssen, ist es – vorbehaltlich aktueller Verordnungen – zulässig, dass Sie Ihren Kunden z.B. Waren liefern. Auf dieses Angebot können Sie per Zeitungsanzeige, Kundenmailing, Radiospot, in eBay-Kleinanzeigen und sozialen Medien aufmerksam machen. Hierbei hilft Ihnen die \’markt intern\’-Aktion \’FAIRPLAY\’, die auf www.markt-intern.de/fairplay kostenfrei Vorlagen zum Herunterladen zur Verfügung stellt. Wenn Sie angesichts der aktuellen Situation regelmäßig Verträge unter Zuhilfenahme von Telefon, E-Mail oder Fax abschließen, handelt es sich rechtlich um Fernabsatzgeschäfte, für die Endverbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Wichtig: Fehlt eine Belehrung, droht nicht \’nur\’ eine Abmahnung, sondern Kunden können Ihnen die jetzt gekauften Produkte mangels einer Belehrung noch in 12 Monaten wieder zurückbringen!
no-repeat;center top;;
auto
Widerrufsrecht bei Bestellungen per Fax, Mail, Telefon

Düsseldorf, 30. März 2020
Kategorie(n): WiW-Warner


