Abmahnfalle PKW-Werbung in Facebook-Posts
21. Februar 2020
Mehrwertsteuersenkung
25. Juni 2020
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Widerrufsrecht bei Bestellungen per Fax, Mail, Telefon

 

Auch wenn Sie das Ladenlokal geschlossen halten müssen, ist es – vorbehaltlich aktueller Verordnungen – zulässig, dass Sie Ihren Kunden z.B. Waren liefern. Auf dieses Angebot können Sie per Zeitungsanzeige, Kundenmailing, Radiospot, in eBay-Kleinanzeigen und sozialen Medien aufmerksam machen. Hierbei hilft Ihnen die 'markt intern'-Aktion 'FAIRPLAY', die auf www.markt-intern.de/fairplay kostenfrei Vorlagen zum Herunterladen zur Verfügung stellt. Wenn Sie angesichts der aktuellen Situation regelmäßig Verträge unter Zuhilfenahme von Telefon, E-Mail oder Fax abschließen, handelt es sich rechtlich um Fernabsatzgeschäfte, für die Endverbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Wichtig: Fehlt eine Belehrung, droht nicht 'nur' eine Abmahnung, sondern Kunden können Ihnen die jetzt gekauften Produkte mangels einer Belehrung noch in 12 Monaten wieder zurückbringen!