Aktuell erreichen uns fast täglich Anfragen von Händlern, die von der \’Deutsche Umwelthilfe\’ eine Abmahnung oder sogar die Aufforderung zur Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe erhalten haben. Anlass ist deren Facebook-Werbung für Pkw, bei der die Energieverbrauchs- und CO2-Werte zu spät angegeben werden. Nach der PKW-Energiekennzeichnungsverordnung (PKW-EnVkV) ist es zwingend erforderlich, dass der Leser die Pflichtinformationen automatisch in dem Zeitpunkt zur Kenntnis nimmt, zu dem erstmalig die Motorisierung oder das Modell genannt wird. Tücke bei Facebook: Posts werden ab einer speziellen Länge gekürzt und die Pflichtangaben damit zu spät, nämlich erst nach Anklicken des Buttons \’Mehr anzeigen\’ sichtbar. Eine weitere Stolperfalle: Diese Regeln gelten auch für Facebook- und YouTube-Videos!
no-repeat;center top;;
auto
Abmahnfalle PKW-Werbung in Facebook-Posts

Düsseldorf, 21. Februar 2020
Kategorie(n): WiW-Warner


