Beiträge über WiW-Erfolge

18. Dezember 2023

WiW-Erfolg: Pflicht zur Identitätsangabe gilt unabhängig von Bekanntheit und Größe

Anlass des Rechtsstreits waren Beschwerden von Mitgliedern des Düsseldorfer Wettbewerbsvereins ‚Wirtschaft im Wettbewerb‘ (WiW) über eine Fielmann-Werbeanzeige in einer Tageszeitung. Diese warb mit einem Foto für eine Gleitsichtbrille zu einem Preis von 65 EUR und wies auf die selbständigen Niederlassungen nur unter Angabe von Städten und der Bezeichnung ‚Fielmann‘ sowie der Internetseite hin: „Brille: Fielmann. Auch in Ihrer Nähe: 6x in Düsseldorf, Hilden, Krefeld, Langenfeld, Neuss, Remscheid, Solingen, Velbert und 3x in Wuppertal. Fielmann.de“. Die Unternehmensidentität inklusive der Rechtsform und die jeweiligen Anschriften fehlten jedoch trotz einer ausreichenden Anzeigengröße.
12. Dezember 2022

WiW-Erfolg: OLG Stuttgart untersagt Kaufland Preisgegenüberstellung mit zu hoher UVP

Die Sport- plus Schuh-Handel-Redaktion des WiW-Mitgliedes markt intern Verlag GmbH beschwerte sich gegenüber dem Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' über einen Werbeprospekt der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co.KG mit Gültigkeit vom 25. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2022. In diesem bewarb der 'hauptberufliche‘ Lebensmitteleinzelhändler den Puma-Sportschuh ‚Smash v2 L‘ mit einem Aktionspreis von 39,99 EUR, dem eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) in Höhe von 54,95 EUR gegenübergestellt und eine Ersparnis von 27 % plakativ beworben wurde. Allerdings betrug die zum Zeitpunkt der Bewerbung gültige UVP nur 49,95 EUR.
5. August 2022

David gegen Goliath: Fünffacher BGH-Sieg des WiW gegen Media Markt

„Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision (…) wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordert (…)“, mit dieser klaren Ansage wies der Bundesgerichtshof (BGH) gleich fünf Nichtzulassungsbeschwerden von 18 Media-Markt-Gesellschaften gegen die nebenstehend aufgeführten OLG-Urteile zurück. Worum ging es bei dieser krachenden Niederlage der Media Märkte?
25. Juli 2019

WiW-Erfolg: Auch 1&1 muss bei der Bewerbung eines TV-Gerätes den Vergleich der Energieeffizienz ermöglichen

Die Roller GmbH & Co. KG bewarb in einem Werbeprospekt im 'Düsseldorfer Anzeiger' vom 18.11.2017 zahlreiche Waren aus ihrem Sortiment, unter anderem Kühlschränke, Komplettküchen, zu deren Kauf ab einem Einkaufswert von 2.500 € ein TV-Gerät hinzugeschenkt wurde, und Möbel. Auf der Rückseite des Werbeprospektes gab die Beklagte zwölf Filialstandorte aus den Postleitzahlengebieten 4 und 5 samt den jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten an. Angaben zur Rechtsform und zur Anschrift des Unternehmenssitzes fehlten.