9. November 2018
Auf Hinweis von Mitgliedern mahnte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein ‚Wirtschaft im Wettbewerb e.V.’ die Anzeige ab, da die Bewerbung einer Neueröffnung irreführend ist, wenn der Geschäftsvertrieb in den Verkaufsräumen während der Umbauarbeiten aufrecht erhalten wurde.


