Beiträge über WiW-Erfolge

9. November 2018

WiW-Erfolg: MediaMarkt darf nicht mehr mit „Neueröffnung nach Umbau“ werben

Auf Hinweis von Mitgliedern mahnte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein ‚Wirtschaft im Wettbewerb e.V.’ die Anzeige ab, da die Bewerbung einer Neueröffnung irreführend ist, wenn der Geschäftsvertrieb in den Verkaufsräumen während der Umbauarbeiten aufrecht erhalten wurde.
13. September 2018

Unzulässige Werbung mit einer Auszeichnung: MediaMarkt E-Business unterliegt dem WiW

Mitglieder des Düsseldorfer Wettbewerbsvereins „Wirtschaft im Wettbewerb e.V.“ beschwerten sich über einen Newsletter der MediaMarkt E-Business GmbH, in dem diese Kameras der Marken Canon, Sigma und Panasonic plakativ mit der Headline „Ausgezeichnet mit dem TIPA Award“ bewarb. Eine Fundstelle, unter der der Endverbraucher die Möglichkeit hatte, sich über den Inhalt der Auszeichnung zu informieren, fehlte.
9. September 2018

WiW-Erfolg: Pflicht zur Identitätsangabe gilt auch für Roller!

Die Roller GmbH & Co. KG bewarb in einem Werbeprospekt im 'Düsseldorfer Anzeiger' vom 18.11.2017 zahlreiche Waren aus ihrem Sortiment, unter anderem Kühlschränke, Komplettküchen, zu deren Kauf ab einem Einkaufswert von 2.500 € ein TV-Gerät hinzugeschenkt wurde, und Möbel. Auf der Rückseite des Werbeprospektes gab die Beklagte zwölf Filialstandorte aus den Postleitzahlengebieten 4 und 5 samt den jeweiligen Adressen und Öffnungszeiten an. Angaben zur Rechtsform und zur Anschrift des Unternehmenssitzes fehlten.
2. Mai 2018

LG Düsseldorf verurteilt real wegen unvollständiger Energiekennzeichnung

Von Mitgliedern wurde der WiW auf einen Werbeprospekt der real,-SB Warenhaus GmbH hingewiesen, in dem diese Waschautomaten, Wärmepumpentrockner und Bodenstaubsauger mit Preisangeboten bewarb. Bei den Produkten war zwar jeweils die erforderliche Energieeffizienzklasse angegeben, es fehlte jedoch die nach EU-Recht (Art. 6 lit.a) der EU-Verordnung 2017/1369) vorgeschriebene Angabe des Spektrums der Energieeffizienzklassen.
7. März 2018

LG Ingolstadt: Media-Markt-Newsletter mit dem Hinweis ‘Händler des Jahres’ ohne Fundstellenangabe unzulässig

Mitglieder haben sich bei ihrem Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb' über einen MediaMarkt-Newsletter mit der Headline „Hurra! MediaMarkt zweimal Händler des Jahres“ beschwert. Unter dem Motto „Das muss gefeiert werden!“ gab es eine Playstation für 295 € und Angebote für TV-Geräte.