Im folgenden berichten wir über zwei BGH-Urteil (BGH, Urteil vom 18.10.2018, Az. I ZR 84/16; Az. I ZR 269/16 – Kraftfahrzeugwerbung, WRP 2018, 320 ff.) zur Angabe der Unternehmensidentität,
WiW-Mitglieder aus der Sportbranche beanstandeten einen 16seitigen Werbeprospekt, in dem plakativ mit dem Hinweis „bis zu 50 % sparen“ geworben wurde. Hiervon wurde mittels eines Sternchenhinweises die folgende Ausnahme gemacht: „Unsere selbständigen Vertragspartner nehmen an der Aktion nicht teil“.
Mitglieder haben sich beim WiW darüber beschwert, dass Lidl auf seiner Homepage mit der Auszeichnung ‚Händler des Jahres‘ geworben hatte, ohne eine Fundstelle anzugeben, wo der Endverbraucher weitere Informationen zur Auszeichnung erhalten kann. Eine Verlinkung des Logos führte nur auf die Aufforderung zur Teilnahme, nicht jedoch auf die Teilnahmebedingungen.
Die Revision (…) wird zurückgewiesen“, mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21.07.2016 (Az. I ZR 26/15,) heißt es für die Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG und den TÜV Rheinland,...