Im folgenden berichten wir über zwei BGH-Urteil (BGH, Urteil vom 18.10.2018, Az. I ZR 84/16; Az. I ZR 269/16 – Kraftfahrzeugwerbung, WRP 2018, 320 ff.) zur Angabe der Unternehmensidentität,
Aktuell erreichen uns nahezu täglich Anfragen von Mitgliedern, die von der IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) oder dem VDAK (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.)
WiW-Mitglieder aus der Sportbranche beanstandeten einen 16seitigen Werbeprospekt, in dem plakativ mit dem Hinweis „bis zu 50 % sparen“ geworben wurde. Hiervon wurde mittels eines Sternchenhinweises die folgende Ausnahme gemacht: „Unsere selbständigen Vertragspartner nehmen an der Aktion nicht teil“.
Aktuell werden wir regelmäßig von Mitgliedern über Abmahnungen informiert, die die fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung von Textilprodukten im Onlinehandel betreffen.
Am 13.1.2018 tritt das ‘Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie‘ in Kraft, das ein Verbot für die Erhebung von verschiedenen Zahlungsarten betrifft.