7. März 2018

LG Ingolstadt: Media-Markt-Newsletter mit dem Hinweis ‘Händler des Jahres’ ohne Fundstellenangabe unzulässig

Mitglieder haben sich bei ihrem Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb' über einen MediaMarkt-Newsletter mit der Headline „Hurra! MediaMarkt zweimal Händler des Jahres“ beschwert. Unter dem Motto „Das muss gefeiert werden!“ gab es eine Playstation für 295 € und Angebote für TV-Geräte.