Im Folgenden berichten wir Ihnen über ein Urteil des WiW gegen die Apollo-Optik Holding GmbH und Co. KG, das auch für Ihre Werbeplanung nützlich sein kann.
Mitglieder haben sich bei ihrem Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb' über einen MediaMarkt-Newsletter mit der Headline „Hurra! MediaMarkt zweimal Händler des Jahres“ beschwert. Unter dem Motto „Das muss gefeiert werden!“ gab es eine Playstation für 295 € und Angebote für TV-Geräte.
Im folgenden berichten wir über zwei BGH-Urteil (BGH, Urteil vom 18.10.2018, Az. I ZR 84/16; Az. I ZR 269/16 – Kraftfahrzeugwerbung, WRP 2018, 320 ff.) zur Angabe der Unternehmensidentität,
Aktuell erreichen uns nahezu täglich Anfragen von Mitgliedern, die von der IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) oder dem VDAK (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.)
WiW-Mitglieder aus der Sportbranche beanstandeten einen 16seitigen Werbeprospekt, in dem plakativ mit dem Hinweis „bis zu 50 % sparen“ geworben wurde. Hiervon wurde mittels eines Sternchenhinweises die folgende Ausnahme gemacht: „Unsere selbständigen Vertragspartner nehmen an der Aktion nicht teil“.