8. Mai 2017

Vorsicht (Abmahn-)Falle – Preisangaben bei Möbeln mit Ausstattungsvarianten

Der Sachverhalt: Ein Möbelhaus hatte in seinen Geschäftsräumen eine Polstergarnitur für 3.199 € ausgestellt. Auf dem Preisschild befand sich ein Hinweis, dass Zubehör gegen Mehrpreis lieferbar sei, auf der Rückseite waren die Ausstattungsmerkmale