4. September 2020

Gewinnspielwerbung – Fallstricke kennen und meiden!

Gewinnspiele stellen auch und gerade in Zeiten von Corona eine gute Möglichkeit dar, Kunden von einem Besuch im Ladenlokal oder deren Einwilligung in Werbezusendungen zu überzeugen. Doch schon bei der Ankündigung der Aktion bis zum Umgang mit Gewinnspieladressen lauern zahlreiche rechtliche Stolpersteine.
25. August 2020

„Wir schenken Ihnen eine neue Brille inklusive Gläsern“ ist unzulässig

Auf die Beschwerde von zahlreichen Mitgliedern hat der WiW die Pro-Optik-Aktion die abgegeben werden sollten, abgemahnt. Da die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt wurde, hatten wir beim zuständigen Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch leider zurückgewiesen wurde. Umso mehr freuen wir uns, dass das OLG Stuttgart unserer sofortigen Beschwerde hiergegen stattgegeben hat.
25. Juni 2020

Mehrwertsteuersenkung

Bei Werbung mit dem Hinweis „Mehrwertsteuer geschenkt“ sollten Sie beachten, dass der 19%ige Mehrwertsteueranteil einem Rabatt von 15,97% entspricht. Hierüber können Sie mittels einer Sternchenauflösung informieren: „Aus rechtlichen Gründen müssen wir die Mehrwertsteuer erheben und auf dem Kassenzettel ausweisen. Der Nachlass von 19% Mehrwertsteuer entspricht einem Rabatt von 15,97%“. Bei 16% beträgt der Rabatt 13,79%, die Differenz von 3% MwSt. entspricht 2,52%.
30. März 2020

Widerrufsrecht bei Bestellungen per Fax, Mail, Telefon

Auch wenn Sie das Ladenlokal geschlossen halten müssen, ist es – vorbehaltlich aktueller Verordnungen – zulässig, dass Sie Ihren Kunden z.B. Waren liefern. Auf dieses Angebot können Sie per Zeitungsanzeige, Kundenmailing, Radiospot, in eBay-Kleinanzeigen und sozialen Medien aufmerksam machen.