14. November 2022
'Klimaneutral ist nicht gleich klimaneutral' könnte man ein Urteil des Landgericht Mönchengladbach vom 25. Februar 2022 (Az.: 8 0 17/21) zusammenfassen. Vorliegend ging es um die Bewerbung einer Marmelade mit den Angaben „Klimaneutrales Produkt" sowie „Klimaneutraler Preis-Leistung-Klassiker“, die das Gericht als unzulässig einstufte.


